Mitgliedschaft
Angaben aus der Satzung.
Der für den Bezirk Uentrop zuständige PfarrerIn der Ev. Trinitatis Kirchengemeinde ist von Amts wegen (d.h. automatisches) Mitglied des Vereins. Mitglied des Vereins kann jeder werden, der den Verein in seiner Tätigkeit unterstützen will. Eintreten kann man als Privatperson, Familie oder Firma (juristische Person). Danach richtet sich letztlich auch der aktuelle Jahresbeitrag:
Privatperson: 20,00€ | Familie: 30,00€ | Firma: 40,00€
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung kann der Antragssteller eine Entscheidung in der nächsten Mitgliederversammlung fordern. Der Beitritt wird mit Beginn des folgenden Monats wirksam.
Mitgliedschaft von Kindern.
Kinder können mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten (Unterschrift im Antrag) Mitglied werden. Bitte informieren Sie weitere Erziehungsberechtigte über die angestrebte Mitgliedschaft. Ab dem 16. Lebensjahr sind Kinder stimmberechtigte Vereinsmitglieder, können aber noch nicht in den Vorstand gewählt werden.
Familienmitgliedschaften.
Als „Familie“ kann aufgenommen werden, wer in einer Gemeinschaft lebt. Dazu zählen maximal zwei Erwachsene (AntragstellerIn und PartnerIn), sowie die zugehörigen Kinder bis zu ihrer Volljährigkeit. Alle aus der Familie eintretenden Personen sind im Aufnahmeantrag anzugeben.
Für Kinder erlischt die Familienmitgliedschaft am Ende des Jahres, indem das Kind volljährig wird. Sie können dann einen eigenen Aufnahmeantrag stellen.
Aufnahmeantrag
Ihren Beitritt zum Förderverein können Sie auch online (z.Zt. leider nicht möglich!) stellen:
- als Privatperson oder Firma (juristische Person) Mitgliedschaft
- Familienmitgliedschaft für Familienantrag
Sonst laden Sie sich den Aufnahmeantrag herunter und senden ihn:
Freunde und Förderer der historischen UENTROPER DORFKIRCHE e.V.
An der Uentroper Kirche 6
59071 Hamm
Bitte vergessen nicht Ihre Zustimmung zur Datenverarbeitung auf dem Antrag. Das zugehörige Merkblatt des Vereins zum Datenschutz können Sie herunter laden. Da der Vorstand ehrenamtlich ist, kann die Antragsbearbeitung gerade zu Urlaubszeiten etwas dauern. Wir bitten dies zu entschuldigen und freuen uns sehr, Sie recht bald in unserer Mitte begrüßen zu dürfen.
Datenerfassung / Datenschutz.
Ihre von uns erfassten Daten unterliegen den Vorschriften des Bundes-Datenschutzgesetz (§§ 1-11, 27 -38a, 43 und 44 BSDG) und werden demgemäß behandelt.
Mitgliederdaten dürfen im Rahmen der Vereinsmitgliedschaft als einem vertragsähnlichem Vertrauensverhältnis und damit des Vereinszwecks verarbeitet oder genutzt werden (§ 28 Abs.1 Nr.1 BDSG). Auszug Satzung: Datenschutz im Verein |
Von volljährigen Neumitgliedern benötigt der Verein keine Geburtsdaten. Im Zweifelsfall (zulässige Wahl in den Vorstand) ist der Nachweis über die Volljährigkeit einmalig einem Vorstandsmitglied anzuzeigen. (Vorlage eines Ausweises,...)
Das Geburtsdatum bei Kindern wird wegen des Stimmrechts ab 16 Jahren, sowie der automatischen Beendigung einer Familienmitgliedschaft benötigt.
Über dieses hinausgehend, dürfen Mitgliederdaten, bei denen kein ausreichender Sachzusammenhang mit dem Vereinszweck besteht (etwa Telefon-, Faxnummern oder auch eMail-Adressen von Mitgliedern) sowie Daten von Nichtmitgliedern verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vereins erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung hat (§ 28 Abs.1 Nr.2 BDSG). Auszug Satzung: Datenschutz im Verein |
In unserem Verein werden die Mitglieder lt. Beschluss der Gründungsversammlung - soweit vorhanden - per email@ angeschrieben, um Portokosten zu sparen.
Generell haben alle Vorstandsmitglieder im Rahmen der Vereinszwecke Zugriff auf die Liste der Mitgliederdaten. Sie liegt aber nicht auf öffentlichen Servern im Internet.